Gestern (am 18.07.2018) hat das Verfassungsgericht entschieden, dass GEZ Zwangsgebühr im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Lediglich wurde die Zahlungsplicht für Zweitwohnungen gekippt. Zwar kann €17,50/mo. noch erträglich scheinen, zeigen wir, dass dadurch ein ganzes Vermögen - z.B. die auskömmliche Altersvorsorge – geklaut wird.
Bevor wir zu den trockenen (und sehr bitteren) Zahlen kommen, wollten wir doch kurz über die Gerechtigkeit sprechen. Wir bezweifeln nicht, dass aus formaler juristischer Sicht die Entscheidung des Verfassungsgerichtes einwandfrei ist (auf jeden Fall fehlt uns juristisches Fachwissen um es sachlich zu analysieren). Dazu können wir nur Iulius Paulus bzw. den Richter Georg Konrad Morgen zitieren: aequitas naturalis praeferenda est rigori iuris (natürliche Gerechtigkeit ist besser als formale Rechtsstrengenz). Für Konrad Morgen war es nicht nur eine pathetische Zitat: ihm ist gelungen, viele Verbrecher gegen Menschlichkeit – u.a. Buchenwald Lagerkommandant Karl Koch - während(!) der Nazi Zeit zu verurteilen. Übrigens, waren alle Urteile auch lt. Nazi-Recht einwandfrei, bloß hat Richter Morgen den Angeklagten nicht das Verbrechen gegen die Menschlichkeit per se, sondern die Korruption und Diebstahl vorgeworfen.
Was die Ungerechtigkeit der GEZ Gebühr anbetrifft, so ist sie unseres Erachtens offensichtlich. Vor allem ist es aus wirtschaftlicher Sicht eine Steuer (und hier haben wir das Fachwissen um das zu behaupten). Darüber hinaus ist es eine sehr ungerechte Steuer, weil:
1) Es geht um die Doppelbesteuerung: zuerst muss man sein Einkommen versteuern und dann von geblieben Netto-Einkommen die Zwangsgebühr noch zahlen.
2) Die Abgabesumme hängt nicht davon ab, ob es um alleinerziehende Mutter oder einen Multimillionär geht.
3) Der Beitrag ist unangemessen hoch. Am besten begreift man es dadurch, dass man die Gehälter in der ARD mit dem eigenen Gehalt vergleicht (übrigens, hat sich ARD lang geweigert, diese Info zu veröffentlichen)
Landesrundfunkanstalt | BR | HR | MDR | NDR | RBB | RB | SR | SWR | WDR |
Jahresgehälter 2016 der Intendantinnen und Intendanten der Landesrundfunkanstalten der ARD | |||||||||
Intendant/in p.a. | 367 T€ | 272 T€ | 275 T€ | 348 T€ | 257 T€ | 257 T€ | 237 T€ | 338 T€ | 399 T€ |
Durchschnittliche Monatsgehälter 2016 der Direktorinnen und Direktoren der Landesrundfunkanstalten der ARD (Grundvergütung) | |||||||||
Direktor/innen | 17.983 € | 16.540 € | 14.750 € | 18.500 € | 15.593 € | 13.851 € | 14.133 € | 17.718 € | 18.328 € |
Monatsgehälter ausgewählter Berufsgruppen in den Landesrundfunkanstalten der ARD (niedrigste Gruppe und Stufe bis höchste Gruppe und Stufe, Grundvergütung) | |||||||||
Redakteur/in | 3.524 bis 9.908 € | ||||||||
Kameramann/Kamerafrau * | 2.421 bis 7.691 € | ||||||||
Grafiker/in bzw. Grafik-Designer/in * | 2.421 bis 6.984 € | ||||||||
Produktionsingenieur/in bzw. Ingenieur/in * | 2.978 bis 8.010 € | ||||||||
Cutter/in * | 2.421 bis 6.755 € | ||||||||
Sekretär/in bzw. Sachbearbeiter/in | 2.398 bis 6.182 € | ||||||||
Auszubildende/r 1. bis 3. Jahr | 694 bis 1.020 € | ||||||||
Programmvolontär/in ** | 1.438 bis 2.120 € | ||||||||
* inkl. Bremedia Produktion GmbH (RB) | |||||||||
** ohne RBB |
Stand 20.09.2017.
Quelle: http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/Gehaelter_und_Verguetungen_in_der_ARD/4127124/index.html
Dabei betonen wir, dass es nicht darum geht, die höheren Gehälter von den Anderen für ungerecht zu erklären, sondern darum, dass diese auf Kosten von alleinerziehenden Müttern und armen Rentner finanziert werden.
Und nun kommen wir zu den versprochenen bitteren Zahlen, anhand des Beispiels unserer alleinerziehenden Mutter.
Eine solche Alleinerziehende kann ihrem Kind kaum ein Vermögen sparen. Und weil sie eine längere Zeit gar nicht oder nur Teilzeit arbeiten konnte, wird sie eine lumpige Rente bekommen. Sie wünschte, dass ihr Kind zumindest dieses Schicksal im Alter vermeiden würde. Und das wäre möglich, wenn diese €17,5/mo. in einen langfristigen Sparplan angelegt würden!
Wenn unsere Alleinerziehende damit im Alter von 20 Jahre anfangen und im Alten von 85 aufhören würde, dann wäre das Endvermögen – je nach erwirtschaftete Rendite – wie folgt:
Rendite p.a. = 6% | Rendite p.a. = 8% | Rendite p.a. = 10% |
108902.73 | 212935.53 | 425119.91 |
Selbst wenn die Inflation 2/3 Kaufkraft davon wegfressen hätte, bleibt immer noch ein ordentliches Geld, zumindest bei der Rendite von 10%. Und ist solche Rendite realistisch? Oh ja, in unserer früheren Fachartikel Zinseszinswunder in Action: mit 200 DM/mo. in DAX seit 1959 wärst Du Millionär haben wir gezeigt, dass die langfristige DAX-Durchschnittsrendite sogar 12,7% ausmachte!
Übrigens, wenn die langfristigen Kapitalanlagen (wie vor Jahre 2009) noch von Steuern befreit würden, wären die Zahlen noch üppiger, und zwar:
Rendite p.a. = 6% | Rendite p.a. = 8% | Rendite p.a. = 10% |
151007.4 | 387922.1 | 1027678.52 |
Diese Berechnungen kann man mit unseren Vermögensrechner überprüfen und wer den Zinseszins begreift, kann es selber mit Excel nachvollziehen.
Und was solltest Du, liebe(r) Mitbürger(in), tun? Von uns aus, mitentscheiden!
Die einzelne Partei, die die GEZ-Zwangsgebühr abschaffen kann, ist die AfD.
Du hast bestimmt viel über "Rechtspopulisten", "Rechtsradikalen" usw gehört, aber von wem?! - u.a. von ARD/ZDF, welche u.a. auf Deine Kosten fette Gehälter kassieren. In diesem Sinne scheint uns Lügenpresse viel glaubwürdiger als "Rechtspopulisten".
Übrigens, wäre die GEZ Abschaffung natürlich gesetzkonform: die gestrige Entscheidung des Verfassungsgerichts sagt natürlich nicht, dass die GEZ zu Grundgesetzt gehört. Es geht lediglich darum, dass die Existenz der GEZ im Großen und Ganzen dem Grundgesetzt nicht widerspricht. Aber die Nichtexistenz der GEZ würde dem Grundgesetzt wohl 100% nicht widersprechen.
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